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Die Anmerkung/der Hinweis, dass das Zeugnis uncodiert oder ohne Verwendung von Geheimcodes erstellt worden ist, trifft man immer noch gelegentlich an. Solche Bemerkungen disqualifizieren den Aussteller, denn man kann indirekt daraus schliessen, dass wohl auch andere wichtige Dokumente in diesem Unternehmen mit rechtswidrigen Formulierungen ausgestellt werden. Eine transparente, klare Zeugnissprache, die Formulierungen mit Interpretationsspielraum nicht zulässt, ist zwingend.

 

zeugnisservice / +41 79 316 95 81 / sibylle.gautschi@zeugnisservice.ch

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